Die Schlagzeilen der letzten Wochen in der Wirtschaftspresse betreffend das Ansteigen der Inflation werden häufiger, sie werden immer mehr zum marktbeherrschenden Thema. Und allmählich merken die Bürger, dass die Geldentwertung in der eigenen Tasche zu spüren ist. Handelt es sich dabei nur um ein vorübergehendes Phänomen oder ist es der Beginn einer Phase erhöhter Inflationsraten? Experten können sich zu diesem Thema trefflich streiten. Die Geschichte wird uns lehren, wer am Ende richtig lag. Fakt ist jedenfalls, dass sich die enormen Staatsschulden allmählich zu einem Problem auswachsen.
Erfahrungsgemäß wählen Staaten zwei Formen zur Reduktion ihrer ausufernden Schulden und zum Füllen des Staatssäckels: die Inflation oder einen Schuldenschnitt.
Die sanfte, von der Politik bevorzugte und von der Bevölkerung nicht sofort wahrgenommene, Variante ist die Staatsentschuldung durch Inflation. Und, wie es so aussieht, hat die Politik diesen Weg jetzt eingeschlagen. Schuldenschnitt scheint augenblicklich nicht die erste Priorität zu sein.
Doch die Inflation hat bedeutende Auswirkungen auf die beliebtesten Sparformen der Bürger. Welchen Schutz bieten Bankguthaben, Bausparen, kapitalbildende Lebensversicherungen und Aktien bzw. Aktienfonds in Bezug auf Inflation? Wie sicher sind sie in möglichen Krisenszenarien?
Steigende Risikofaktoren bei Bankguthaben
Die Auswirkungen von Nullzins, Negativzinsen bzw. Verwahrentgelten und Inflation bekommen vor allem Sparbuchsparer zu spüren. Dieses Umfeld führt zu einer schleichenden Enteignung der Sparer und Kaufkraftverlust der Sparguthaben.
Die Staaten haben zur Sicherung der Bankguthaben der Sparer im Falle von Bankenpleiten eine Sicherungseinrichtung ins Leben gerufen. Der Einlagensicherungsfonds mit der 100.000 € Grenze für gesicherte Spareinlagen ist aber bei Systemproblemen mathematisch nicht haltbar.
Der Staat hat mit dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BASAG in Österreich und dem SAG in Deutschland) für die Enteignung von Bankguthaben vorgesorgt. Zukünftig sollen nicht mehr die Steuerzahler bei Bankenpleiten zum Handkuss kommen, sondern die Bankkunden selbst.
Bankanlagen sehen sich, wie die Geschichte immer wieder gezeigt hat, auch einem Totalverlustrisiko bei Hyperinflation und Währungsreformen ausgesetzt.
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Gefährdung auch für Bausparanlagen in Krisenzeiten
Für Bausparguthaben gelten die Aussagen wie für Bankanlagen, sie sind bedroht vom Verlustrisiko durch Niedrig- und Negativzinsen, von völliger Schutzlosigkeit bei erhöhter Inflation, vom Risiko der Leistungsherabsetzung bei drohender Insolvenz des Instituts und vom Totalverlustrisiko bei Hyperinflation und Währungsreformen.
Kapitalbildenden Lebensversicherungen als tickende Zeitbomben
Die Zeitschrift „Wirtschaftswoche“ formulierte es schon in ihrer Ausgabe 25 vom 14.6.2019 „Lebensversicherungen sind eine tickende Zeitbombe.“ Wenn wir uns die aktuelle Zinslandschaft vor Augen führen, dann ist es vollkommen klar, dass kapitalbildende Lebensversicherungen einem Verlustrisiko durch Niedrig- und Minuszinsen ausgesetzt sind. Wie können vorhandene Kosten verdient werden, wenn kaum bis keine Erträge erwirtschaftet werden?
Die Situation wird sich für die Sparer von Lebensversicherungen noch dramatisch verschlimern, wenn eine erhöhte Inflation Platz greifen sollte. Dann sieht sich diese Anlageform einer völligen Schutzlosigkeit ausgesetzt.
Zur Rettung von Lebensversicherungsunternehmen hat der Staat bereits vorgesorgt. Denn Versicherungsunternehmen sind systemrelevant und für die Finanzierung von Staatsschulden unerlässlich. Im Falle drohender Insolvenz eines Versicherungsinstituts können Leistungen ohne Mitspracherecht der Sparer herabgesetzt werden und Auszahlungsstopps verfügt werden. Die exakten Regelungen dazu finden sich im § 316 Versicherungsaufsichtsgesetz in Österreich und im § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz in Deutschland.
Die Geschichte hat auch gezeigt, dass Lebensversicherungen von einem Totalverlustrisiko bei Hyperinflation und bei Währungsreformen betroffen waren – siehe dazu die Währungsreform in Deutschland im Jahr 1948.
Die Angst vor einem Crash bei Aktien und Aktienfonds
Die rasanten Kursentwicklungen an den Aktienmärkten der letzten Jahre geben Anlass zur Sorge. Es gibt mittlerweile Parallelen zu den heftigsten historischen Börsenabstürzen. Es wächst zusehends das Risiko des Platzens der Liquiditäts-Blase und die Befürchtungen davor nehmen zu.
Die Aktiengewinne und die Kurse an den Börsen sind aktuell dramatisch voneinander entkoppelt, sie lagen historisch betrachtet noch nie so weit auseinander. Das Kurs-Gewinn-Verhältnis erscheint demnach vielen Börsenkennern als sehr riskant.
Aktien und Aktienfonds unterliegen bei starken Kursverlusten dem Risiko des Aussetzens des Handels und einer Börsenschließung. Besitzer dieser Finanztitel kommen zu diesen Zeiten nicht an ihre Vermögenswerte heran.
Ein ähnliches Szenario kann sich für Besitzer von Anteilen an Aktienfonds durch ein in Deutschland seit März 2020 gültiges Gesetz ergeben. Diese Regelung sieht eine bis zu 4 Wochen dauernde Wartefrist bei einem Anteilsverkauf vor, gestattet den Fondsgesellschaften die Ermittlung des Rücknahmepreises erst nach Ablauf der Wartefrist, sieht keine Widerrufsmöglichkeit der Verkaufsorder während der Wartefrist vor und erlaubt es den Fondsgesellschaften in Etappen zu veräußern und auszuzahlen. Die Unberechenbarkeit ist vorprogrammiert und zu welchen Auswirkungen diese Regelung bei Kurseinbrüchen führen kann, will man sich besser nicht vorstellen.
Die langfristig ideale Kapitalanlage
Als Ergebnis der zuvor angestellten Betrachtungen sollten Anleger ihre Portfolios hinsichtlich ihrer Gefährdungslage überprüfen und allenfalls rechtzeitig entsprechende Umschichtungen vornehmen. Die Zeit könnte so manchem Anleger sonst davonlaufen.
Welche Kriterien sollten Sparformen erfüllen, damit sie den Anforderungen einer langfristig idealen Kapitalanlage genügen?
Kapitalanlagen sollten hohe Sicherheit verbunden mit hohem Wertzuwachs, hoher Flexibilität und fairer Besteuerung von Erträgen ermöglichen. Zusätzlich sollten Veranlagungen Schutz vor Inflation und vor staatlicher Enteignung bieten.
Dass diese Kriterien nicht einfach zu erfüllen sind, liegt auf der Hand. Allerdings gibt es Anlageformen, die diesen Anforderungen gerecht werden.
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