Wie sieht Rücklagen- und Vermögensschutz in der Praxis aus? (Teil 4)

Wie sieht Rücklagen und Vermögenschutz in der Praxis aus

Dieser Beitrag der Geldretter besteht aus 6 Teilen, die aufeinander aufbauen. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit Teil 4: Staatliche Besitz und Handelsverbote

Das Thema Goldverbot wird immer wieder heiß diskutiert. Der Leser möge selbst urteilen, ob er angesichts der immer leerer werdenden Staatskassen die Wahrscheinlichkeit eines von Staaten erlassenen Goldverbots ausschließen will. Sehen wir uns Beispiele an, wann historisch ein solches Goldverbot erlassen wurde.

Goldverbote im Laufe der Geschichte

Einleitend sei erwähnt, dass bis 1973 in 120 Staaten Goldverbote galten!

Quelle: World Gold Council, Wikipedia | Grafik: Finanzmarktwelt.de

Wir verweisen an dieser Stelle auch auf unser Video!

Deutschland, Österreich

1923-1931

In der Weimarer Republik verbot Reichspräsident Friedrich Ebert 1923 Wir verweisen an dieser Stelle auch auf unser Video!den Privatbesitz von Gold, Silber und Platin.

Bei Zuwiderhandlungen drohten Freiheitsstrafen mit bis zu zehn Jahren Zuchthaus, Geldstrafen in unbeschränkter Höhe, Beschlagnahme des gesamten Vermögens und Ordnungsstrafen bis zu 10.000 Goldmark. Neben der Strafe konnte angeordnet werden, dass die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt gemacht wird.

1935-1945

1936: Im Oktober Anordnung von Hermann Göring über Gold-Ablieferungspflicht. Ausgenommen waren Alt- und Bruchgold. Ab Dezember drohte im Zusammenhang mit dem Gesetz gegen Wirtschaftssabotage die Todesstrafe.

1938: Ab 16. August galten Goldmünzen nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel und konnten auch nicht mehr an die Reichsbank veräußert werden.

1939: Am 13. September wurde das Besitzverbot durch drei Anordnungen der Reichsstelle für Edelmetalle auf Unternehmen ausgeweitet und alles gewerblich gehaltene Gold beschlagnahmt.

1940: Mit 1. Jänner verloren Silbermünzen ihren Status als Zahlungsmittel.

1945-1951

20. September 1945: Die Siegermächte erließen, dass neben Gold auch Silber und Platin sowie alle ausländischen Banknoten und Münzen an die Alliierten abzuliefern waren.

DDR

Auch in der DDR gab es von 1948-1989 ein Goldverbot für Barren und Nennwertmünzen.

Allerdings: Im Kulturbund der DDR organisierte Numismatiker betrieben legal Handel mit numismatischen Münzen.

USA

Auch in den USA bestand vor nicht allzu langer Zeit ein Goldverbot und zwar von 1933-1973 durch die Executive Order 6102 vom 5.4.1933 geregelt.

Ein Verstoß gegen irgendeine Bestimmung dieser Anweisung konnte mit bis zu 10.000 $ bestraft werden.

Neben der Geldstrafe drohte eine Haft bis zu zehn Jahren.

Großbritannien

In Großbritannien war die Zeit von 1966-1971 betroffen.

Zur Zeit einer extremen Wirtschaftskrise erließ Harold Wilson in einer Exchange Control Order ein Goldverbot.

Allen britischen Bürgern war verboten, Goldmünzen zu kaufen oder sonst wie zu erwerben. Der Besitz von mehr als 4 Goldmünzen war verboten und musste der Bank of England zur Absicherung des Britischen Pfunds abgeliefert werden.

1971 setzte Edwarth Heath die Goldverbotsbestimmungen außer Kraft.

Indien

Auch in Indien war die Zeit von 1963-1990 von einem Goldverbot gekennzeichnet.

Der Gold Control Act vom 9.1.1963 (Notverordnung) regelte:

Natürliche Personen, Gesellschaften und religiöse Institutionen mussten ihren Goldbesitz anmelden. Ausgenommen war lediglich Schmuck. Der Goldbesitz wurde grundsätzlich für illegal erklärt.

Ziel der indischen Regierung war die gehorteten Goldvorräte aufzudecken und den Goldschmuggel wegen des gewaltigen Devisenabflusses zu unterbinden.

China

In China galt von 1949-1982 ein Besitzverbot von Gold, von 1982-2003 ein Handelsverbot von Gold und seit 2003 gilt ein Verbot Gold aus China auszuführen, chinesische Minen liefern ausschließlich ins Inland.

Bestehende Gesetze in Österreich

Die Staaten sind Bestehende Gesetze in Österreichjedenfalls vorbereitet, es bestehen Gesetze, die im Anlassfall Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Besitz und dem Umlauf von Edelmetall einfach aufleben lassen können.

Als Beispiel sollen österreichische Gesetze aufgezeigt werden. In Österreich legt das Scheidemünzengesetz Regelungen betreffend Sammler- und Handelsmünzen (Philharmoniker, Dukaten, Kronen, Gulden, Levantiner-Taler) fest.

Im Devisengesetz finden sich Regelungen, die Verfügungen betreffend Gold, Zahlungsmittel und Wertpapiere ermöglichen.

Im Ernstfall werden Staaten jede Möglichkeit nutzen um ihre Bürger zur Kasse zu bitten!

Weitere Informationen erfahren Sie im Teil 5 dieser Beitragsserie.

Informieren Sie sich zu diesem Thema auch über unseren Beitrag und unser Video „Wie der Staat das System und nicht die Bürger schützt! Teil 5 Kapital und Zahlungsverkehr“.

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