Sachversicherungen
Es gibt kaum Menschen, die noch nicht mit dem Thema Versicherungen konfrontiert worden sind. Auch wir als Geldretter werden sehr oft nach dem Urteil gefragt, ob eine bestehende oder eine neu abzuschließende Versicherung sinnvoll ist, bzw. ob das Angebot oder die Polizze mit einem guten Preis-/Leistungsverhältnis ausgestattet ist.
Das ist auch der Grund, warum wir uns heute damit beschäftigen, es geht bei diesem Beitrag ausschließlich um Versicherungen für den privaten Bereich. Wir durchleuchten die wichtigsten und gängigsten Produkte, deshalb hat dieser Beitrag auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Thematisch unterscheiden wir Versicherungen, die sich um die Absicherung von Hab und Gut drehen und Verträge, die sich auf die Person und deren Gesundheit beziehen.
Starten wir mit den sogenannten Sachversicherungen (Personenversicherungen folgen im Teil 2).
KFZ – Versicherungen
Das Kraftfahrzeug (wir behandeln hier das private Auto), die heilige Kuh des Österreichers. Um diese heilige Kuh abzusichern, wird sehr viel Geld ausgegeben.
Nicht herum kommen Sie um die KFZ-Haftpflichtversicherung, dafür besteht eine Versicherungspflicht. Mit oder ohne Versicherung: Als Fahrzeughalter haften Sie jedenfalls für Schäden, die Sie beim Benutzen Ihres Fahrzeuges anderen zufügen. Da es hier sehr oft um hohe Summen geht, wurde eben die Versicherungspflicht eingeführt, damit der Geschädigte jedenfalls zu seinem Geld kommt.
Die Mindestversicherungssumme aktuell beträgt in Österreich Euro 7,6 Mio. Dieser Betrag steht allen Geschädigten eines versicherten Schadens zu Verfügung. Das können Personen- oder Sachschäden sein. Kollidieren Sie beispielsweise schuldhaft mit einem anderen PKW, müssen Sie die Reparatur des anderen Fahrzeuges bezahlen. Wird bei diesem Unfall der Unfallgegner schwer verletzt, wird arbeitsunfähig und muss deshalb vielleicht eine monatliche Rente beziehen, müssen Sie (bzw. Ihre Versicherung) auch diese bezahlen. Es gibt auch Fälle, bei denen diese Mindestversicherungssumme nicht ausreicht, deshalb haben Sie die Möglichkeit freiwillig höhere Versicherungssummen abzuschließen.
Freiwillig ist beim KFZ eine sogenannte Kasko Versicherung, hier werden selbst verursachte Eigenschäden bezahlt (Unfall, eigener Schaden), oder Schäden wo kein Verursacher ausfindig gemacht werden kann (z. B. Parkschaden). Kasko Versicherungen sind verhältnismäßig teuer, die Prämie orientiert sich am Neuwert des Fahrzeuges.
Sinnvoll kann eine Kasko Versicherung dann sein, wenn das Fahrzeug fabriksneu ist, und vielleicht auch noch über Leasing oder Kredit finanziert wurde. Denn im schlimmsten Fall zahlen Sie den Kredit noch, obwohl das KFZ schon einen Totalschaden hatte und es nicht mehr fahrbereit ist.
Ob ein älteres Fahrzeug noch Kasko versichert sein soll, oder ob jeder Parkschaden versichert sein muss, darüber kann man diskutieren.
Wenn Sie Prämie sparen wollen gibt es 2 Möglichkeiten: Höhere Selbstbehalte akzeptieren und natürlich, unterschiedliche Anbieter vergleichen.
Haushalt/Eigenheim Versicherung
In der Haushaltsversicherung ist ihr Inventar (also Möbel, Schmuck, Kleidung, alles was beweglich ist und meist auch Glasbruch) versichert. Die wichtigsten versicherten Risiken: Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm, Wasserschäden, Raub. Mit dabei bei der Haushaltsversicherung: Die Privathaftpflichtversicherung.
Diese ist besonders wichtig: Als Person haften Sie für Schäden, die Sie schuldhaft und gesetzwidrig anderen zufügen. Beispiel: Sie Fahren mit dem Fahrrad, übersehen eine Stopptafel, ein Autofahrer muss das Lenkrad verreißen und dabei verletzt sich auch noch eine andere Person.
Als Fahrradfahrer haften Sie dann für die Sach- und Personenschäden. Ob Sie eine Versicherung haben oder nicht, ist für die Haftung unerheblich. Wenn Sie keine Versicherung haben, zahlen Sie aus dem Privatvermögen, wenn Sie eine Versicherung haben, wird diese den Schaden übernehmen, bzw. wenn der Anspruch nicht gerechtfertigt ist, wird die Versicherung Ihnen auch helfen den Anspruch abzuwehren.
Aus unserer Sicht ist die Haftpflichtversicherung ein unbedingtes Muss. Also, auch wenn Sie sagen, Sie haben keinen eigenen Haushalt, schließen Sie bitte separat ein Produkt ab. Deckungslücken entstehen auch dann, wenn erwachsene Kinder noch bei den Eltern wohnen, denn diese fallen dann aus der Mitversicherung heraus.
Ist bei der Haushaltsversicherung das Inventar versichert, schützen Sie bei der Eigenheim Versicherung das Gebäude. Die wichtigsten versicherten Risiken sind: Feuer, Sturm, Leitungswasser und meisten ist auch inkludiert die Haftpflichtversicherung als Eigentümer einer Liegenschaft.
Sowohl bei der Eigenheim- als auch bei der Haushaltsversicherung gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, die natürlich relevant für die Höhe der Prämien sind. Prämie sparen kann man z.B., wenn man einen Selbstbehalt vereinbart.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung soll Ihnen helfen Ihr Recht gegenüber anderen durchzusetzen.
Die wichtigsten Sparten: KFZ – Rechtsschutz, Vertragsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz. Unserer Erfahrung nach ist diese Versicherung etwas überschätzt, denn eine Rechtsschutzversicherung strotzt nur so vor sogenannten Ausschlüssen. Was ist überhaupt ein Ausschluss? Damit bezeichnen Versicherer jene Fälle, die nicht vom Versicherungsschutz betroffen sind.
Klassischer Ausschlussgrund in der RS Versicherung: Alles was mit dem Kauf einer Immobilie zu tun hat, oder auch alles was mit der Errichtung von bewilligungspflichtigen Gebäuden zu tun hat.
Also wenn Sie beispielsweise eine Wohnung kaufen, später draufkommen, der Verkäufer hat den einen oder anderen Mangel verschwiegen, dann hilft hier die Versicherung nicht Ihr Recht durchzusetzen.
Interessant ist natürlich z. B. der allgemeine Vertrags RS: Wenn Sie eine Küche kaufen, es gibt Mängel und der Verkäufer/Tischler ist nicht einsichtig, dann hilft Ihnen die Versicherung zu Ihrem Recht zu kommen.
Wenn Sie ein RS Versicherung wünschen, ist sicher wichtig, dass auch der Baustein Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen inkludiert ist. Sie finden weiter unten ein Beispiel, warum das wichtig ist.
Allgemeines zu Sachversicherungen
ede Versicherung hat auch ihre Grenzen, das heißt: Schäden, die nicht gedeckt werden. In den Versicherungsbedingungen sind diese unter Ausschlussgründen zu finden. Aus unserer Praxis finden Sie nachstehend ein paar hilfreiche Informationen diesbezüglich.
Ein häufiger Ausschlussgrund in der Sachversicherung ist der Einwand, der Schaden wurde grob fahrlässig verursacht. So ist beispielsweise das Vergessen, die Herdplatte abzudrehen, wahrscheinlich grob fahrlässig. Ein daraus resultierender Küchenbrand, bzw. die Kosten für die Behebung des Schadens, wird Ihre Versicherung möglicherweise bekämpfen. Was genau grob fahrlässig bedeutet, ist nicht taxativ definiert, es entscheiden hier oft Gerichte. Hier erweist es sich natürlich als sinnvoll, eine RS Versicherung zu haben, die auch Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen deckt. Andererseits gibt es auch schon viele Gesellschaften, die Schäden, entstanden aus grob fahrlässigem handeln, decken (als Zusatzbaustein gegen Mehrprämie).
Was sicher nie gedeckt ist: Schäden aus Vorsatz oder Inkaufnahme. Vorsatz brauchen wir nicht erklären, aber was bedeutet Inkaufnahme?
Das ist Handeln nach dem Motto, es wird schon nichts passieren. Auch hier ein Beispiel: Seit Tagen hört man in den Nachrichten ein Orkan zieht auf, Sie lassen die Leiter aber trotzdem lose und ungesichert angelehnt an der Hausmauer stehen. Der Orkan bläst sie dann um und sie fällt auf das Auto des Nachbarn. Sie haften jedenfalls für den Schaden. Die Versicherung wird Inkaufnahme als Ausschlussgrund geltend machen.
In Fällen der Privathaftpflicht ist sogenannter Tätigkeitsschaden oft ausgeschlossen. D.h., Sie führen mit der Sache einer anderen Person eine „Tätigkeit“ aus, dabei wird das Gerät/die Sache kaputt.
Auch hie ein Beispiel: Sie borgen sich vom Nachbar eine Bohrmaschine aus, bohren damit ein Loch, beim Bohren wird die Maschine kaputt. Die Versicherung wird hier nicht bezahlen, da das Bohren eine Tätigkeit ist. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Tätigkeitsschäden mitzuversichern.
Häufige Gründe, warum Versicherungen nicht zahlen, sind auch sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichten.
Was genau bedeutet das? Bei Abschluss der Versicherung ist ein Antrag auszufüllen, hier werden verschiedene Fragen gestellt.
Eine beliebte Frage, die falsch beantwortet wird: „Haben sich am zu versicherndem Objekt schon Schäden ereignet oder wurde Ihnen schon eine Versicherung auf Grund eines Schadens gekündigt?
Wenn Sie hier NEIN angeben, obwohl Ihnen vielleicht eine Versicherung wegen Schäden gekündigt hat, kann und wird es bei größeren Schäden zu Problemen kommen.
Was häufig zu Unmut führt ist, wenn die Versicherung auf Grund eines ungünstigen Schadensverlaufs kündigt.
Per Versicherungsvertragsgesetz steht im Schadensfall sowohl Ihnen als auch der Versicherung ein Kündigungsrecht zu. Sehr häufig ist im KFZ-Bereich anzutreffen: 2 bis 3 Kaskoschäden in einem Jahr und schon winkt Ihnen die Kündigung. Da jede Versicherung bei Abschluss die Frage stellt: Wurde Ihnen schon einmal eine Versicherung wegen eines Schadens gekündigt, kann es mitunter zu Problemen beim Neuabschluss kommen, da sich Versicherungen in erster Linie keine Schadensfälle einkaufen wollen.
Wie können Sie eine Versicherung kündigen?
Das an sich ist auch eine kleine Wissenschaft. Hier ein paar wichtige Regeln:
KFZ Haftpflicht: Jährlich möglich, per Gesetz festgelegt gilt als Stichtag der 1. des Monat der auf die Anmeldung folgt mit 1 Monatsfrist. (15.4. Anmeldung, 1.5. ist Stichtag, d.h. bis zum 31.3. muss die Kündigung beim Versicherer sein.
KFZ Kasko: Jährlich möglich, meist die Hauptfälligkeit des Vertrages, es gibt eine 3 Monatsfrist oder manche Gesellschaften akzeptieren eine 1 Monatsfrist. Problem: Es gibt Gesellschaften, die die Hauptfälligkeiten nicht mit der Anmeldung zusammenlegen (ist gesetzeskonform), Sie müssen dann Kasko und Haftpflicht zu unterschiedlichen Terminen kündigen. Viel Spaß!
Sachversicherungen (Haushalt, RS, Eigenheim usw.)
Grundsätzlich sind diese Verträge (meist) 10 Jahresverträge. Nach Ablauf der 10 Jahre verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn nicht gekündigt wird. Der Gesetzgeber hat aber die Möglichkeit geschaffen, diese Verträge nach spätestens 3 Jahren kündigen zu können. Was wiederum die Versicherungen dazu bewogen hat, sogenannte Laufzeitrabatte in den Prämien einzukalkulieren, was dann bei Kündigung innerhalb von 10 Jahren von den Versicherungen zu Prämiennachforderungen führen kann.
Beispiel: Haushaltsversicherung Abschluss 13.12. 2017 Laufzeit bis 1.1. 2028. Dieser Vertrag kann erstmals zum 13.12. 2020, mit Einmonatsfrist gekündigt werden. Die Versicherung wird aber einen Laufzeitrabatt rückfordern. Bei Ablauf ist die Kündigung (meist) mit 3 Monatsfrist einzureichen, also in diesem Fall bis zum 30.9. 2027.
Wichtiger Hinweis: Die Versicherungen sind verpflichtet, Sie über das Kündigungsrecht bei Ablauf zu informieren (ausgenommen KFZ). Dies wird aber meist „übersehen“, da hat das Konsumentenschutzgesetz Abhilfe geschaffen (§ 6 Abs. 1 Z.2). Unter Berufung auf diesen Paragraphen können Sie dann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Beweislast, dass die Versicherung Sie erinnert hat, liegt dann bei der Versicherung.
Kündigung wegen Risikowegfall
Wenn das Risiko, welches Sie versichert haben, wegfällt, können Sie natürlich auch kündigen. Häufiger Fall: Verkauf des Autos, mit Abmeldung haben Sie ohne Einhaltung von Fristen das Recht zu kündigen.
Das gilt auch für Haushaltsversicherungen (Übersiedlung, Wohnungsauflösung), Eigenheimverkauf etc. Es gelten hier unterschiedliche Regelungen, diese genau zu erläutern würde hier den Rahmen sprengen.
Die Personenversicherungen werden wir in einem separaten Beitrag betrachten – wenn Sie diesen und weitere Beiträge nicht versäumen wollen, hier anmelden: https://diegeldretter.at/newsletter-anmeldung/
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