Wie der Staat das System und nicht die Bürger schützt! – Teil 1: Lebensversicherungen

Wie der Staat das System schützt - Teil 1

Die Geldretter möchten mit dieser Serie Bewusstsein schaffen und das Augenmerk auf jene Regelungen lenken, die von staatlicher Seite in der Vergangenheit bereits ins Leben gerufen wurden, um bei ernsthaften Problemen des Finanzsystems rasch reagieren zu können. Der Staat ist bestens vorbereitet!

Die Maßnahmen, die im Ernstfall von staatlichen Einrichtungen und Behörden eingeleitet werden können, sind leider allesamt nicht zum Vorteil der Menschen, die Ersparnisse ihr Eigen nennen.

Umso wichtiger ist es, sich selbst rechtzeitig auf die Auswirkungen von Turbulenzen des Finanzsystems vorzubereiten und selbst Schritte in die Wege zu leiten, die einen finanziellen Schaden verhindern können oder ihn so gering wie möglich zu halten.

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns mit dem Thema: „Wie der Staat das System und nicht die Bürger schützt – Teil 1: Lebensversicherungen!“

Wir verweisen an dieser Stelle auch auf unser Video!

Lebensversicherungen

Versicherungsunternehmen veranlagen für ihre Kunden, das sind die Sparer, große Teile der Kundengelder in Staats- und Bankanleihen.

Versicherungsinstitute sind für den Staat systemrelevant, weil sie als institutionelle Anleger für ihre Versicherungsnehmer in großem Stil Staatsanleihen kaufen.

Wenn durch Turbulenzen an den Kapitalmärkten Anleihen nicht bedient werden, kann dies negative Auswirkungen auf Leistungszusagen der Versicherungsunternehmen zur Folge haben und Versicherungsinstitute können in Schieflage geraten.

Welche Regelung hat der Staat für den Fall eines insolvenzgefährdeten Versicherungsunternehmens getroffen?

Wen schützt der Staat? Die Sparer oder die Versicherer?

Verbot und Herabsetzung von Leistungen

Wie sehen gesetzliche Regelungen aus, die insolvenzgefährdete Versicherungsunternehmen betreffen?

Im Versicherungsaufsichtsgesetz finden wir dazu eine interessante, aber leider für die Versicherungsnehmer eine unangenehme Regelung. Sie lautet folgendermaßen:

§ 316 VAG: Verbot und Herabsetzung von Leistungen

(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Versicherungsunternehmens, dass die Voraussetzung für die Eröffnung des Konkursverfahrens gemäß § 66 oder § 67 IO erfüllt ist, die Vermeidung eines Konkursverfahrens aber im Interesse der Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten gelegen ist, so hat die FMA für das auf Grund der gemäß § 6 erteilten Konzession betriebene Geschäft, sofern dies mit dem Interesse der Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten aus den im Rahmen dieses Geschäfts abgeschlossenen Versicherungsverträgen vereinbar ist,

1. Zahlungen, insbesondere Versicherungsleistungen, in der Lebensversicherung auch Rückkäufe und Vorauszahlungen auf Polizzen, in dem zur Überwindung der Zahlungsschwierigkeiten erforderlichen Ausmaß zu untersagen oder

2. Verpflichtungen des Versicherungsunternehmens aus der Lebensversicherung entsprechend dem vorhandenen Vermögen herabzusetzen.

(2) Die nach Abs. 1 Z 1 getroffenen Maßnahmen sind aufzuheben, sobald die Vermögenslage des Versicherungsunternehmens dies gestattet.

(3) Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Prämien (Beiträge) in der bisherigen Höhe weiter zu zahlen, wird durch Maßnahmen nach Abs. 1 nicht berührt.

Gefahrenpotenzial

Wie sieht somit das Gefahrenpotenzial aus?

Im Falle drohender Insolvenz eines Versicherungsunternehmens sind die Ersparnisse der Versicherungsnehmer von einem Auszahlungsstopp bedroht. Wer also im Bedarfsfalle zu jenem Zeitpunkt Geld benötigt, kommt an seine Ersparnisse nicht heran.

Zusätzlich können, ohne die Möglichkeit einer Einflussnahme durch die Versicherungsnehmer, die Versicherungsguthaben herabgesetzt werden. Die finanziellen Pläne der Sparer werden mit einem Schlag zerstört!

Was bleibt zu tun?

Prüfen Sie bestehende Veranlagungen auf ihre Gefährdung hinsichtlich möglicher bevorstehender Turbulenzen des aktuellen Finanzsystems!

Schichten Sie gefährdete Vermögenswerte Ihres Portfolios in enteignungsgeschützte, kleinteilige Sachwerte um!

Wählen Sie solche physischen Sachwerte als Veranlagung, die sich sowohl für wirtschaftlich gute Zeiten als auch für Krisenzeiten eignen!

Beratung macht sich bezahlt!

Die Geldretter sind ausgebildete Experten auf dem Gebiet des Rücklagen- und Vermögensschutzes.

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