Staatliche Repressalien Teil 1.
Viele glauben, dass das Goldverbot ein Relikt aus der Vergangenheit sei und in „modernen“ Zeiten nicht mehr zur Anwendung kommen wird. Diese Meinung wird auch von vielen Goldhändlern vertreten. Aber ist das wirklich so?
Warum gab es in der Vergangenheit Goldverbote?
Die Schuldenberge der Staaten führen früher oder später zu Staatsschulden-Krisen. Diese ziehen unweigerlich Banken-Krisen und in Folge auch Crash oder hohe Inflation nach sich. Dies wiederum führt dann früher oder später zu einer sog. Währungsreform, das ist das nette Wort für Staatsbankrott. Dadurch erlitten Sparer in der alten Währung immer schwerste Verluste.
In diesen Zeiten fanden auch stets Übergriffe des Staates auf das Privatvermögen seiner Bürger statt, und zwar in Form von finanziellen Repressionen, Inflation, Zwangsabgaben, Zwangsanleihen, Verboten und Enteignungen. Standardgold wurde verboten.
In diesem Zusammenhang gab es in Österreich in den letzten beiden Jahrhunderten fünf Goldverbote, 1864, 1923 – 1931, 1935- 1945, 1945-1951. Zuletzt war es für Privatleute bis 1985 verboten, Barren zu kaufen.
Damit gehören Goldverbote zu den klassischen Enteignungs-Maßnahmen eines Staates in Krisenzeiten und vor oder nach Währungszusammenbrüchen.
Das Goldverbot transferiert die Edelmetalle der Sparer auf den Staat. Wie schaut das heute aus?
Auch heute haben die Staatsschulden wieder ein beängstigendes Ausmaß erreicht, sodass bald wieder mit Maßnahmen des Staates zu rechnen ist. Alle gesetzlichen Voraussetzungen für ein Goldverbot sind bereits vorhanden.
Im österreichischen Scheidemünzengesetz steht:
§ 2. Ausschließlich die Münze Österreich Aktiengesellschaft ist berechtigt, in Österreich Scheidemünzen und Handelsmünzen nach diesem Bundesgesetz zu prägen und Münzgeld in Verkehr zu setzen und einzuziehen.
Darunter fallen so gut wie alle Münzen, die von der Münze Österreich herausgegeben werden sowie nahezu alle in Österreich gehandelten in- und ausländische Goldmünzen.
Die mögliche Enteignung von Goldbarren ist im Devisengesetz 2004 geregelt.
§ 1. (1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:
5. Gold: Feingold und legiertes Gold (roh oder als Halbmaterial), außer Kurs gesetzte oder nicht mehr umlauffähige Goldmünzen sowie Forderungen und Verpflichtungen auf Lieferung von Gold;
§ 4. (1) Die Oesterreichische Nationalbank kann … Rechtsgeschäfte und Handlungen für bewilligungspflichtig erklären oder teilweise oder zur Gänze untersagen.
Wie kann man sich dennoch schützen?
Von manchen Insidern erhält man dazu den Rat, anonym zu kaufen, dies geheim zu halten und das Gold zum gegebenen Zeitpunkt gut zu verstecken. Leider vergessen sie dabei zu erwähnen, dass man es dann leider auch nicht offiziell verwenden kann. Andere raten zu Alternativen wie Goldminenaktien oder ähnlichem. Was fängt man aber in Krisenzeiten mit Goldminenaktien an? All dies sind keine zufriedenstellenden Lösungen.
Legal vor Goldverbot schützen kann man sich nur entweder mit Schmuck (das ist die teure Variante) oder besser noch mit nennwertfreien Individualmünzen (NFI-Münzen), auch „RARE COINS“ genannt. Diese seltenen Münzen bieten maximalen Enteignungsschutz.
Wer mehr dazu erfahren möchte, den verweisen wir gerne auf unseren Video-Beitrag
„Der Zauber der seltenen Münzen als Anlageform“.
Fazit:
- In der Vergangenheit gab es in Krisenzeiten immer wieder Goldverbote.
- Auch heute sind bereits alle gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden, ein Goldverbot zu erlassen, und Gelegenheit macht bekanntlich Diebe. Warum sollte sich der Staat ausgerechnet diese für ihn lukrative Enteignungsmöglichkeit entgehen lassen?
- Nur RARE COINS bieten effektiven Enteignungsschutz.
Unser Tipp: Schützen Sie sich mit RARE COINS!
Nutzen Sie das umfangreiche Informationsangebot der Geldretter!
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