In der Öffentlichkeit kaum bekannt, ist eine Anlageform, die wahrlich etwas Besonderes in gut zusammengestellten Portfolios leisten kann. Wir wollen uns in diesem Beitrag mit der Klasse der seltenen Münzen beschäftigen.
Was sind seltene Münzen?
Seltene Münzen aus Gold und Silber kommen, wie der Name es sagt, in begrenzten Stückzahlen vor. Die englische Bezeichnung dafür lautet „Rare Coins“.
Wenn wir versuchen, diese Anlageklasse zu kategorisieren, dann können im Wesentlichen 3 Unterscheidungen getroffen werden.
Man kann sie unterteilen in historische und moderne seltene Münzen.Beispiel für eine historische seltene Münze ist z.B. eine 20 Mark Münze mit dem Abbild von Wilhelm II, eine moderne seltene Münzen stellt z.B. die von der Münze Berlin herausgegebene 1 Unze 999 Feinsilber Münze „Silber Eisbär“ dar.
Eine weiteres Unterscheidungsmerkmal könnte sein: hat die seltene Münze einen Nennwert oder handelt es sich um nennwertfreie seltene Münzen. Die Bezeichnung im einen Fall lautet Bullion Rare Coins und im anderen Fall None Bullion Rare Coins.
Bullion Rare Coins haben neben einem festen Nennwert (z.B. 10 Dollar), ein Hoheitszeichen (z.B. Queen Elizabeth) und die formale und steuerliche Bezeichnung dieser Münzen lautet: Währungsmünze oder einfach Münze.
None-Bullion Rare Coins haben keinen Nennwert und kein Hoheitszeichen, deswegen werden sie nennwertfreie Individualmünzen (Abkürzung: NFI) genannt. Die formale und steuerliche Bezeichnung lautet: Medaillen. Wohlgemerkt, es sind keine Medaillen, die man z.B. im Sport für besondere Leistungen erhalten kann, es handelt sich dabei um die juristische Bezeichnung, die die selbe Begrifflichkeit verwendet.
Das dritte Unterscheidungskriterium betrifft den Zustand der seltenen Münze. Handelt es sich um Rare Coins, die bereits zirkuliert sind oder andernfalls um prägefrische (mint state) Rare Coins.
Die herausragende Eigenschaft der Rare Coins
Grundsätzlich setzen sich Kapitalanlagen aus einem materiellen Teil und einem immateriellen, ideellen Teil zusammen. Eine Immobilie zeichnet sich in der Regel dadurch aus, dass sie einen hohen materiellen Wert und einen geringen immateriellen Anteil aufweist. Wenn wir an Bilder oder generell an Kunst denken, dann ist es bei dieser Anlageform meistens genau umgekehrt – der immaterielle Anteil ist sehr hoch, hingegen macht der materielle Anteil einen sehr geringen Teil des Wertes aus.
Rare Coins sind eine der ganz wenigen Kapitalanlagen, die gleichzeitig einen hohen ideellen und einen hohen materiellen Wert besitzen.
Aus dem hohen materiellen Wert resultiert, dass Rare Coins in Krisen sowohl als Ersatzwährung dienen können, weil sie einen hohen Eigenwert besitzen, als auch in schlechten Zeiten eine Wertsteigerung erfahren, weil die Nachfrage größer als das Angebot wird. Somit dienen sie in Krisen als Schutz vor Liquiditätsmangel und als Schutz vor Wertverlust.
Der hohe ideelle Wert liefert einen hohen Enteignungsschutz, da von jeder Münze durch ein Wertgutachten ein individueller Wert ermittelt werden müsste, um den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Enteignung gerecht zu werden.
Allerdings ist nicht jede seltene Münze vor Enteignung sicher. In der Geschichte gab es nämlich immer wieder Goldverbote. Wie sieht es damit aus?
Währungsgold und Goldverbot
Wenn wir uns zunächst fragen, was ist das Ziel eines Goldverbots durch den Staat? Denn in der Geschichte gab es solche Goldverbote bereits mehr als 400 mal. Es geht Staaten vornehmlich darum, schnell Liquidität für die leeren Staatskassen zu generieren. Dies kann gemäß Staatsgrundgesetz per Gesetz erfolgen. Alles Währungsgold wird enteignet und ist von den Bürgern gegen eine Entschädigung abzugeben.
Als Währungsgold gelten Gold- und Silber-Barren und alle anderen Produkte, deren Wert ausschließlich durch das Edelmetall-Feingewicht bestimmt wird. Somit fallen auch Edelmetall-Zertifikate, die einen Anspruch auf Edelmetalle verbriefen, unter Währungsgold.
Außerdem gelten als Währungsgold Nennwert-Münzen (Bullion Coins). Diese Münzen werden, wie wir weiter oben festgehalten haben, von Staaten herausgegeben, besitzen einen festen Nennwert in Landeswährung und ein Hoheitszeichen, wie z.B. die Philharmoniker-Münze.
Der aufmerksame Leser wird an dieser Stelle vielleicht nachdenklich werden, wenn er erkennen muss, dass die von üblichen Edelmetallanbietern als Krisenschutz empfohlenen Barren und Philharmoniker-Münzen unter die Kategorie klassisches Währungsgold fallen und damit nicht vor einem Goldverbot bzw. staatlichen Zwangsmaßnahmen geschützt sind.
Kein Währungsgold stellen dar: physische Gold- und Silber-Endprodukte wie Gold- und Silberschmuck, Gold- und Silberkunst, Rare Coins (NFI, Sammlermünzen). Diese Anlageprodukte wurden noch nie enteignet. Warum blieben Schmuck, Kunst und Rare Coins verschont? Durch ihren hohen immateriellen, ideellen Anteil, der bei Enteignungen eine individuelle Wertermittlung durch den Staat erforderlich macht.
Das besondere Wertsteigerungspotenzial
Seltene Münzen besitzen, wie wir zuvor festgestellt haben, gleichermaßen einen materiellen und immateriellen Wertanteil. Und damit zeichnet Rare Coins aus, dass sie einen zweifachen Hebel zur Wertsteigerung nutzen können – nämlich die Komponente des Materialwerts und die Komponente des ideellen Werts.
Gerade das langfristige Wertsteigerungspotenzial des immateriellen Anteils macht diese Anlageform für Anleger in guten Zeiten besonders interessant. Die Verkaufserlöse für gut erhaltene seltene Münzen in limitierter Stückzahl sprechen Bände.
Es sind vor allem 5 Eigenschaften, die den besonderen ideellen Wert seltener Münzen bestimmen:
- Die Prägequalität
- Die Limitierung
- Der Erhaltungszustand
- Die Hintergrundgeschichte
- Das Motiv
Die Qualität des Edelmetalls beeinflusst als weitere zusätzliche Eigenschaft den materiellen Hebeleffekt.
Fazit
Seltene Münzen dienen einerseits als idealer Krisenschutz und andererseits als ideale langfristige Kapitalanlage. Sie bieten Schutz vor krisenbedingtem Liquiditätsmangel, Schutz vor krisenbedingten Verlusten und Schutz vor krisenbedingten Enteignungen. Der materielle und der immaterielle Preisanteil dienen gleichermaßen als Wertsteigerungspotenzial, als zweifacher Hebel.
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