Immobilien gelten in breiten Kreisen der Bevölkerung seit jeher als ausgezeichneter Inflationsschutz und Rettungsanker vor Vermögensverlust. Die Nachfrage und die Preise für diese Anlageklasse steigen aktuell rasant. Dass es aber unter dem Gesichtspunkt „Immobilien als Krisenschutz“ auch einen gewaltigen Pferdefuß gibt, spiegelt gerade die aktuelle Situation in Berlin und Deutschland wider.
In der Ausgabe der Zeitschrift „Spiegel“ vom 8.11.2021 lautet eine Überschrift: „Alternative zur Enteignung: Wirtschaftsforscher schlagen Mietensteuer für Berlin vor“.
Im Artikel ist zu lesen: „Per Volksentscheid haben sich die WählerInnen in Berlin für eine Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. Nun präsentieren DIW-Forscher (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) eine Steuer auf besonders hohe Mieten als Alternative…
Wie das Institut schreibt, könnten Nettokaltmieten, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, mit einem Zuschlag von 10 bis 30 Prozent besteuert werden – je höher die Miete, desto höher der Steuersatz.
Auch Wohnungseigentümer könnten laut DIW über eine fiktive Miete einbezogen werden. Berlin könne damit insgesamt gut 205 Millionen Euro im Jahr einnehmen…
Das Institut verwies darauf, dass schon vor knapp hundert Jahren mit der Hauszinssteuer in Preußen auf ähnliche Weise Gewinne der Immobilienbesitzer abgeschöpft worden seien…
Sehen Sie zu diesem Beitrag auch unser Video.
Das Problem: die Immobilie ist immobil
Der Artikel aus dem Spiegel zeigt genau die Problematik von Immobilien in Krisenzeiten auf: Immobilien sind vor staatlichen Zwangsmaßnahmen nicht geschützt.
Im Zeitalter des elektronischen Grundbuchs sind staatliche Verfügungen recht einfach umzusetzen. Die Immobilienbesitzer sind andererseits nicht so schnell in der Lage entsprechende Vorkehrungen zum Schutz ihres Vermögens zu treffen. Die Immobilie kann nicht sofort zu Geld gemacht werden oder in einen sicheren Hafen transferiert werden.
Wie wir aus der Geschichte am Beispiel der Hauszinssteuer lernen können, wurden Immobilienbesitzer in Zeiten stark steigender Inflation zur Kasse gebeten. In Wikipedia ist zu diesem Thema zu lesen: „Die Hauszinssteuer, auch als Gebäudeentschuldungssteuer bezeichnet, war eine von 1924 bis 1943 in der Weimarer Republik und dem NS-Staat erhobene Ertragsteuer auf das vor Juli 1918 entstandene Wohneigentum. Basis war das „Gesetz über den Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken“.
Die Steuer beruhte auf einem Vorschlag des Berliner Baustadtrates Martin Wagner für einen Lastenausgleich, mit dem die Eigentümer von Immobilien an den Kosten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus nach dem Ersten Weltkrieg beteiligt werden sollten. Durch den Wertverlust von Hypotheken aufgrund der Hyperinflation bis 1923 waren Grundeigentümer zuvor praktisch vollständig entschuldet worden, während ihr Grundeigentum durch die Inflation nicht an Wert verloren hatte.“
In dieser Erklärung von Wikipedia scheint auch das Wort „Lastenausgleich“ auf. Diese Formulierung klingt harmlos, bedeutet letzten Endes aber die Enteignung einer besitzenden Bevölkerungsschicht zu Gunsten des Staates. Und dass dieser Lastenausgleich aktuell in der öffentlichen Diskussion wieder in Erwägung gezogen wird, zeigt ein Bericht in der Zeitung „Bild“. Am 17.4.2020 meldet die Zeitung „Bild“, dass ExSPD-Chef Sigmar Gabriel einen Lastenausgleich zur Bewältigung der enormen Kosten der aktuellen Krise ins Spiel bringt. Er fordert: „Unsere Eltern und Großeltern haben schon mal eine Lösung finden müssen – die nannten wir Lastenaustausch. Darüber muss man dann öffentlich reden.“
Die „Wissenschaftlichen Dienste“ des Deutschen Bundestags haben sich ebenfalls schon mit der Thematik unter der Ziffer WD 4 – 3000 – 041/20 beschäftigt und eine Vermögensabgabe grundsätzlich unter konkreten Bedingungen als verfassungsrechtlich zulässig angesehen.
Als Resümee ist festzustellen, dass sich Immobilien als lohnenswerte Einnahmequelle für Staaten eignen, um von den sogenannten „Wohlhabenden“ den leeren Staatssäckel zu füllen und die Immobilienbesitzer Enteignungsmaßnahmen wohl kaum entrinnen können.
Die Lösung
Wenn wir uns die nachstehende Aufstellung der Zeitschrift Wirtschaftswoche vom 2.2.2009 ansehen, werden wir feststellen, dass es eine einzige Anlageklasse gibt, die in allen veritablen Krisen als Gewinner hervorgegangen ist.

Um als Krisenschutz geeignet zu sein, muss eine Anlageform 3 wesentlichen Kriterien gerecht werden: sie muss ausreichend als Liquidität zur Verfügung stehen, darf in Krisen keinen Wertverlust erleiden und muss vor staatlichen Zwangsmaßnahmen sicher sein.
Diese Anforderungen erfüllen besondere Ausprägungen der Edelmetalle Gold und Silber, sogenannte „NFI Rare Coins“ (seltene nennwertfreie Individualmünzen).
Sehen Sie dazu auch unseren Beitrag und Video „Der Zauber der seltenen Münzen als Anlageform“.
Ein strategisch gut ausgerichtetes Portfolio mit einem ausreichend großen Anteil an NFI Rare Coins aus Gold und Silber bringt mit sich, dass langfristig ein attraktiver Wertzuwachs erzielt wird, bietet den erforderlichen Schutz vor Vermögensverlust und liefert einen wesentlichen Beitrag zu einer vernünftigen Portfolio-Diversifikation.
Kontaktieren Sie die Geldretter zur Erstellung Ihres strategischen Portfolios, das auch in Krisenzeiten Sicherheit bietet! Die Geldretter sind ausgebildete Experten auf dem Gebiet des Rücklagen- und Vermögensschutzes, sie stehen Ihnen für Beratung und bei der Beschaffung von passenden Anlageprodukten gerne zur Verfügung.
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